Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Geschäfts- und Lieferbedingungen sind Vertragsbestandteil.

Geschäfts- oder Lieferbedingungen unseres Vertragspartners gelten demgegenüber nur dann, nachdem wir das gesondert schriftlich bestätigt haben. Sollten Geschäfts- oder Lieferbedingungen unseres Vertragspartners auf diese Art und Weise Vertragsbestandteil geworden sein, so gehen dennoch bei Widersprüchen unsere Geschäfts- und Lieferbedingungen vor.

Abweichungen oder Ergänzungen zu unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten nur dann, nachdem wir derartiges gesondert schriftlich bestätigt haben.

Sollte eine Bestimmung oder sollten mehrere Bestimmungen der vorliegenden Geschäfts- und Lieferbedingungen, da gegen zwingendes Recht verstoßend, unwirksam sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Vertragsabschluss

Von uns gestellte Anbote sind jeweils freibleibend. Bei an uns gerichtete Bestellungen kommt ein Vertrag erst durch die Rückübersendung oder Rückübermittlung der vom Besteller unterschriebenen von uns zuvor schriftlich ausgestellten und zugesandten Auftragsbestätigung an uns zustande. Zusagen unseres Unternehmens gelten nur dann, wenn diese von uns in Schriftform bestätigt wurden.

Lieferungen

Wir behalten uns die Möglichkeit von Teillieferungen ausdrücklich vor. Unser Unternehmen ist berechtigt, nach unserer Wahl ganz oder teilweise von einer bestehenden Lieferverpflichtung zurückzutreten, wenn uns die Lieferung aus von uns nicht verschuldeten Gründen, wie höherer Gewalt, Krieg, Streiks, Betriebsstörungen oder aber auch Lieferschwierigkeiten oder Insolvenz unserer Zulieferer oder des Herstellers unmöglich oder erschwert wird. Von uns schriftlich zugesagte Liefertermine oder Lieferzeiten sind keine Fixtermine, wir werden uns allerdings bemühen, diese einzuhalten. Sollten wir eine schriftlich zugesagte Lieferzeit oder einen schriftlich zugesagten Liefertermin nicht einhalten oder sollten wir die Bestellung innerhalb angemessener Frist nicht ausführen, so hat unser Besteller uns schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen für die Vertragserfüllung zu setzen und kann erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzforderungen gegen uns aus einer verspäteten Liefe-rung oder aus einer Nichtlieferung sind ausgeschlossen, es sei denn es würde uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegen.

Preise

Es gelten die in unseren gesonderten Preislisten oder die in unseren Prospekten angeführten Preise, wobei der Tag der Erbringen unserer sich aus der Bestellung ergebenden Leistungsverpflichtung (Übergabe der Ware an unseren Vertragspartner oder Absenden der Ware an unseren Vertragspartner) maßgeblich ist. Es wird somit mit den zu diesem Zeitpunkt laut unseren Preislisten oder Prospekten gültigen Preisen verrechnet bzw. abgerechnet. Unsere Preise geltend ab Zwettl/Niederösterreich. Fracht- und Transportkosten nach anderen Orten sowie auch Verpackungskosten werden von uns gesondert verrechnet. Die in unseren Preislisten bzw. Prospekten angeführten Preise sind jeweils ohne Umsatzsteuer angeführt. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.

Erfüllungsort und Versendung

Als Erfüllungsort für unsere Lieferung sowie auch für die Zahlung gilt Zwettl/Niederösterreich als vereinbart.

Jede Versendung und jeder Transport unserer Waren an einen anderen Ort erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Bestellers und zwar sowohl hinsichtlich einer Beschädigung als auch hinsichtlich eines Verlusts.

Gewährleistung und Rügeverpflichtung

Der Besteller ist verpflichtet, die von uns gelieferten Waren sofort nach Anlieferung auf Fehler, Mängel und auf Vollständigkeit zu prüfen und zu untersuchen. Unvollständige oder falsche Lieferungen sowie Mängel an den gelieferten Sachen müssen unverzüglich nach Anlieferung uns gegenüber schriftlich gerügt werden, wobei die Rüge auch eine genaue Bezeichnung der Beanstandung zu enthalten hat. Eine Verletzung einer dieser Obliegenheiten führt zum Verlust von Ansprüchen uns gegenüber. Die vorgenannten Verpflichtungen gelten auch für dritte Personen, die uns vom Besteller als Empfänger genannt worden sind. Es ist Sache und Pflicht unseres Bestellers, die von ihm als Empfänger benannten Personen auf diese besonderen Verpflichtungen hinzuweisen.

Als mangelhaft oder fehlerhaft beanstandete Waren sind uns über unser Verlangen zuzusenden.

Für Mängel oder Fehler, die wir zu vertreten haben, leisten wir nach unserer Wahl in-nerhalb angemessener Frist Gewähr durch Austausch oder Verbesserung. Dem Besteller stehen erst, nachdem er uns in Schriftform eine angemessene Frist zum Austausch oder zur Verbesserung gesetzt hat und nachdem diese Frist ungenutzt verstrichen ist, die sekundären Gewährleistungsbehelfe, nämlich Preisminderung oder Vertragsaufhebung, zu. Für etwaige Deckungskäufe unseres Bestellers, die dieser ohne unsere Zustimmung getätigt hat oder die dieser, ohne uns zuvor in der vorbeschriebenen Art und Weise die Möglichkeit zur Verbesserung oder zum Austausch gegeben zu haben, getätigt hat, übernehmen wir keine Haftung. Schadenersatzansprüche aus einer Fehllieferung oder aus einer unvollständigen oder aus einer mangelhaften Lieferung uns gegenüber sind ausgeschlossen, es sei denn es wäre uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten.

Fälligkeit

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Zahlungen haben abzugsfrei an uns zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.

Im Fall des Zahlungsverzuges unseres Vertragspartners gelten Verzugszinsen in banküblicher Höhe als vereinbart. Bei Unternehmergeschäften gelten die in § 352 UGB genannten Zinsen, wobei wir allerdings in sämtlichen Fällen berechtigt sind, auch darüber hinaus Zinsen, die uns als Schaden entstehen oder entstanden sind, zu verlangen.

Wechsel oder Scheck werden von uns nur dann als Zahlungsmittel angenommen, nachdem dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

Sämtliche mit der Zahlung verbundenen Spesen, Auslagen einschließlich Diskont gehen ausschließlich zu Lasten unseres Vertragspartners.

Muster und Modelle

Sämtliche Muster, Entwürfe oder Modelle, die wir unseren Kunden oder Interessenten an unseren Waren zur Verfügung gestellt oder überlassen haben, bleiben in unserem uneingeschränkten Eigentum und dürfen ohne unsere vorangehende schriftliche Genehmigung weder einem unserer Konkurrentunternehmen noch sonstigen dritten Personen übergeben oder zugänglich gemacht werden noch vervielfältigt noch selbst verwendet werden. Derartige Muster, Entwürfe oder Modelle sind uns über unser Verlangen sofort zurückzustellen.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von uns gelieferten oder übergebenen Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises darf unser Vertragspartner die Ware weder verpfänden noch als Sicherheit übereignen und soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, auch nicht verkaufen. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen des von unserem Vertragspartner geführten ordentlichen Geschäftsbetriebs erlaubt und auch nur dann, wenn gleichzeitig die sich aus einem derartigen Verkauf ergebende Kaufpreisforderung unseres Vertragspartners und alle sich daraus ergebenden Rechte gegenüber seinem Kunden an uns schriftlich abgetreten wird.

Wird die von uns gelieferte oder übergebene Ware mit anderen gleichartigen Sachen vermischt oder verbunden, so bleibt unser Eigentumsvorbehalt insoweit bestehen, als wir entsprechend dem Preisanteil unserer Ware Miteigentümer werden.

Sollte die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so ist unser Vertragspartner verpflichtet, darauf sofort hinzuweisen und uns sofort schriftlich davon zu informieren.

Rechtswahl

Die Anwendbarkeit österreichischen Rechts und zwar auch für Vertragsverhältnisse mit ausländischen Bestellern und auch für Lieferungen in das Ausland wird ausdrücklich vereinbart.

Gerichtsstand

Für Klagen unseres Unternehmens aus Warenlieferungen unsererseits oder aus zustande gekommenen Aufträgen oder Verträgen wird unbeschadet der sich aus dem Gesetz ergebenden Gerichtsstände die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Zwettl in Niederösterreich als Wahlgerichtsstand vereinbart.

Für Klagen gegen unser Unternehmen wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Zwettl Niederösterreich als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Zwettl, im Februar 2015